Gerhard Müller GmbH


Aktuell

Ein guter Tipp für unsere Kunden!

Bitte beachten Sie, dass in unserer Rechnung
ein Betrag enthalten sein kann, den Sie steuerlich geltend machen können.

Wenn wir eine Handwerkerleistung für
Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen für Ihren
inländischen Haushalt erbracht haben, kann
sich Ihre tarifliche Einkommensteuer um bis
zu 600 Euro ermäßigen, maximal jedoch bis
zu 20 % Ihrer Aufwendungen.


Ihre Teppichreinigung können Sie
somit steuerlich geltend machen!

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Wir über uns

Den Steuerbonus gibt es im Rahmen der
jährlichen Einkommenssteuer-
erklärung. Werfen Sie daher bitte weder die Rechnung noch den Zahlungsnachweis Ihrer Bank weg, weil Sie diese Unterlagen bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wieder benötigen.

Barzahlungen, auch gegen Quittung, werden
allerdings nicht berücksichtigt!


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Aktuell:
Teppichreinigung im
Haushalt jetzt teilweise
steuerlich absetzbar!


--: siehe rechts
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