AGB

UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Ausführung

Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der „Begriffsbestimmung RAL 991 A2 Teppichreinigung“ durch Spezialwäsche. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der

modernen Teppich- und Polstermöbelreinigung möglich ist.

2. Haftung

Folgende Situationen können auftreten:

  • Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, die Materialien können, beim Waschen unterschiedlich reagieren.
  • Nicht alle vorhandenen Flecken können entfernt werden. Flecksubstanzen, die vorher nicht erkannt wurden, können nach der Wäsche sichtbar werden.
  • Moderstellen können durchbrechen.
  • Mottenbefall kann Ablösung der Wollgarne verursachen.
  • Defekte Stellen (Moder, Risse, geklebte oder defekte Kanten) können sich ausweiten, und abgetretene Stellen können deutlicher sichtbar werden.
  • Eingefärbte Grundgewebsknoten können zwischen Florgarnen sichtbar werden.
  • Orientteppiche können sich nach der Wäsche farblich verändern oder (bei unechten Farben) eventuelle vorher nicht absehbare farbliche Veränderungen sichtbar werden.

Aus den aufgeführten Situationen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet bzw. eine Ablehnung der Reinigungskosten begründet werden. Soweit gesetzliche Haftung für Beschädigung oder sonstige Fälle gegeben ist, wird der Zeitwert zugrunde gelegt, jedoch nicht über das Fünfzehnfache des Preises, der z.Zt. der Auftragsannahme für die Reinigung des Teppichs/Teppichbodens der Polstermöbel vereinbart war, gehaftet.

3. Versicherungen

Teppiche und Polstermöbel, die zur Bearbeitung in den Reinigungsbetrieb übernommen werden, sind vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung gegen Einbruchdiebstahl und Feuer im üblichen Umfang versichert. Je Einzelstück bis zu einem Schätzungswert von maximal 6000 EURO. Auf kostbare Sammlerstücke oder andere Stücke von hohem Kunstwert muss der Auftraggeber besonders aufmerksam machen, damit von Fall zu Fall eine dem Kunstwert entsprechende Einzelversicherung abgeschlossen werden kann. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Eigentümers.

4. Rücktritt

Die Rechnungsfirma ist befugt, von übernommenen Aufträgen zurückzutreten bzw. das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zu belassen, wenn sich trotz fachmännischer Prüfung erst bei der Bearbeitung ergibt, dass der Auftrag nicht wie vorgesehen auszuführen ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche an die Reinigungsfirma zu.


5. Reinigungstermin

Die zugesicherten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Wenn die Reinigungsfirma an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert wird, ist der Reinigungstermin in angemessener Weise zu verlegen. Verspätete Reinigung berechtigt in keinem Falle zu Ersatzansprüchen.


6. Aufmass und Abrechnung

Das Aufmass erfolgt nach dem Grundmaß des Teppichs. Die Mindestberechnung beträgt 1qm pro Stück. Wird das Reinigungsgut nach einem Monat nach Auftragserteilung nicht abgeholt, so ist die Reinigungsfirma berechtigt, Lagergebühren in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages pro Folgetag zu erheben. Wird das Reinigungsgut innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgeholt, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Reparaturansprüche stützen.

7. Beanstandung

Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des Reinigungsgutes bzw. nach Beendigung

der Arbeiten berücksichtigt werden.

8. Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe des Reinigungsgutes nur gegen Barzahlung ohne jeden Abzug.

9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Reinigungsunternehmens.

10. Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

ACHTUNG!

Unsere Haftung kann auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein! Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes z.B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren.